Beim Branntweinmonopol Einschnitte gemildert
Der Bundestag hat eine Reform des Branntweinmonopols verabschiedet, mit der schmerzhafte Einschnitte für viele Kleinbrenner doch noch abgewendet werden.
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Neu ist eine Verkürzung der Fälligkeitsfrist für die Branntweinsteuer von 70 auf 50 Tage. Durch die Zinseinsparungen rechnet die Bundesregierung mit Mehreinnahmen von rund fünf Millionen Euro aus der Branntweinsteuer. Mit der Verkürzung der Fälligkeitsfristen kommt der Gesetzgeber einer Forderung des Bundesrechnungshofes nach. Außerdem werden Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt. Im November 2004 hatte die Kommission entschieden, dass bis zum 30. September 2006 alle Beihilfen für Kornbrenner abgeschafft sein müssen, weil Korn nicht als landwirtschaftliches, sondern als industrielles Produkt einzustufen sei. Mit der vom Bundestag verabschiedeten Reform ist es den Abfindungsbrennereien aber auch künftig erlaubt, ihren Getreidebrand zur...