LSV: Mehr zuzahlungsfreie Arzneimittel
Durch die jetzt abgeschlossenen Arzneimittel-Rabattverträge ist damit zu rechnen, dass ab dem Frühjahr 2010 die Versicherten in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung entlastet werden. Für bestimmte Arzneimittel, auf die ein Rabatt gewährt wird, wird den Versicherten die Zuzahlung erlassen, darauf weist der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hin.
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Durch die Rabattverträge werden auch die landwirtschaftlichen Krankenkassen ihre Ausgaben im Arzneimittelbereich deutlich verringern können. Damit, so wird weiter festgestellt, wird auch ein bundeseinheitliches Vorgehen erreicht. Um Verwaltungskosten zu senken, wurden die Rabattverträge in Zusammenarbeit mit anderen gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen, so der Spitzenverband. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen informieren über zuzahlungsfreie Arzneimittel im Internet genauso wie die Apotheken, bei denen die entsprechenden Informationen hinterlegt sind.