Neue Klimaschutzvorgaben für Wohngebäude
Seit Jahresbeginn müssen beim Austausch einer Heizungsanlage mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt werden. Alternativ kann nach den ab 1. Januar 2010 greifenden Regelungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes durch eine verbesserte Wärmedämmung an Hausfassade oder Dach Energie eingespart und so der Kohlendioxid-Ausstoß gesenkt werden. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro bestraft werden.
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