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Neue Klimaschutzvorgaben für Wohngebäude

Seit Jahresbeginn müssen beim Austausch einer Heizungsanlage mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt werden. Alternativ kann nach den ab 1. Januar 2010 greifenden Regelungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes durch eine verbesserte Wärmedämmung an Hausfassade oder Dach Energie eingespart und so der Kohlendioxid-Ausstoß gesenkt werden. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro bestraft werden.

Veröffentlicht am
"Mit den Neuregelungen wird der Klimaschutz im Land vorangebracht und ein wichtiger Impuls für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden gesetzt", sagte Umweltministerin Tanja Gönner zum Jahreswechsel. Nach Ministeriumsangaben entfallen knapp 30 Prozent des jährlichen Gesamtausstoßes von rund 70 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Land auf das Konto Heizen und Warmwasserbereitung. Vor allem bei den etwa 70 Prozent älteren Wohngebäuden könnten durch eine energetische Modernisierung bis zu 50 Prozent und mehr Energie eingespart werden. Durch eine Vielzahl attraktiver staatlicher Förderprogramme werde deshalb seit Jahren die Optimierung der Energiebilanz der eigenen vier Wände stattlich gefördert, betonte Gönner. Während in der...
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