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Landesgeodatenzugangsgesetz tritt in Kraft

Das nun in Kraft tretende Geodatenzugangsgesetz schaffe in Baden-Württemberg den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu Geodaten, Geodatendiensten und sogenannten Metadaten sowie für die Nutzung dieser Daten und Dienste. Das erklärte Minister Peter Hauk am 6. Januar 2010 in Stuttgart.
Veröffentlicht am
Das Gesetz hat seine Grundlage in der INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Ge-meinschaft. Durch das Gesetz sei es möglich, dass die Bürgerinnen und Bürger einen direkten und einfachen Zugang zu einer Vielzahl von Geodaten bekommen könnten. Das Gesetz verpflichte insbesondere die Landesbehörden, die Kreise sowie die Kommunen im Land, die in der INSPIRE-Richtlinie genannten Geodaten, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, zugänglich und nutzbar zu machen.Es schaffe zudem die gesetzliche Verpflichtung, das Geoportal Baden-Württemberg als zentralen Zugangsknoten zum elektronischen Netzwerk der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg (GDI-BW) einzurichten.Spezielle Karten nicht nur für Behörden Ziel des Gesetzes sei es, dass die...
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