Baden-Württemberg gegen Verlängerung der Geflügel-Aufstallungsverordnung auf unbestimmte Zeit
Baden-Württemberg lehnt gemeinsam mit den anderen Bundesländern das von der Bundesregierung auf unbestimmte Zeit beabsichtigte Aufstallungsgebot ab. Eine Befristung bis zum 21. Februar 2007 sei zunächst ausreichend, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 7. Juli 2006 im Bundesrat. Bei der aviären Influenza gäbe es einen hohen Forschungsbedarf. Daher gelte es zunächst, die Ergebnisse aus den Forschungsprogrammen von EU, Bund und Land abzuwarten und die Erkenntnisse auszuwerten, argumentierte er.
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Auch im Blick auf unsere heimischen Geflügel haltenden Betriebe und die Geflügelzüchter gelte es, die Maßnahmen sorgfältig abzuwägen. Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Vogelgrippe seien zentralstaatliche Maßnahmen die falsche Antwort. Die Bekämpfung von Tierseuchen habe der Bundesgesetzgeber bewusst den Ländern übertragen. "Wir sind in Baden-Württemberg in der Lage, dies durchzuführen und bereit, hierfür auch die Verantwortung zu übernehmen", betonte der Minister. Ein bundeseinheitliches Aufstallungsgebot trage der unterschiedlichen Risikolage in Deutschland nicht Rechnung und schränke den Spielraum Baden-Württembergs unnötig ein. Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland ein eigenes Forschungsprogramm zur interdisziplinären...