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Allgäuland stoppt Abwerbeveranstaltungen

Das Landgericht Kempten hat am  3. März 2010 per einstweiliger Verfügung vier geplante „Informationsveranstaltungen“ der Firma Zott im Einzugsgebiet der Allgäuer-Bergbauernmilch Sonthofen-Schönau eG untersagt. Bei den geplanten Versammlungen handele es sich um wettbewerbswidrige Abwerbungsversuche, so das Gericht.

Veröffentlicht am
Wie die Allgäuland-Käsereien GmbH, Wangen, am 5. März in einer Presseverlautbarung mitteilt, hatte die zur Unternehmensgruppe gehörende Allgäuer-Bergbauernmilch Sonthofen-Schönau eG zuvor versucht, sich außergerichtlich und einvernehmlich mit der Zott GmbH darauf zu verständigen, die Versammlungen nicht durchzuführen. Dies wurde aber von der Firma Zott abgelehnt. Neben den Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht wurde vor dem Kemptener Landgericht auch die Frage aufgeworfen, auf welchem Weg die Firma Zott an die fast 1000 Adressen der Mitglieder der Bergbauern eG gekommen ist. Denn die Milchbauern wurden flächendeckend zu den geplanten Versammlungen eingeladen. Hierzu fehlt seitens der Firma Zott bislang noch jede befriedigende Antwort, so...
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