Verpflichtungen zur Humusbilanzierung ausweiten
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur „Einführung der Humusreproduktion und der Humusbilanzierung in das Dünge- und Bodenschutzrecht“ erklärt Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin von
Bündnis 90/Die Grünen: „Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung die Bedeutung einer optimalen Humusversorgung unserer Böden anerkennt. Die praktischen Maßnahmen, z.B. wie der optimale Humusgehalt gemessen und eingestellt werden kann, sind jedoch zu vage, um erfolgreich zu sein.
Bündnis 90/Die Grünen: „Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung die Bedeutung einer optimalen Humusversorgung unserer Böden anerkennt. Die praktischen Maßnahmen, z.B. wie der optimale Humusgehalt gemessen und eingestellt werden kann, sind jedoch zu vage, um erfolgreich zu sein.
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So reichen die Cross-Compliance-Vorschriften bisher nicht aus, um die für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit bedeutsame Humusreproduktion auf allen landwirtschaftlichen Standorten zu gewährleisten. An diesem Punkt wider-sprechen wir deutlich der Einschätzung der Bundesregierung. Denn die Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (Cross-Compliance) schreibt eine Humusbilanz nur dann vor, wenn die Fruchtfolge aus weniger als drei Kulturen besteht. Dies allein garantiert noch keineswegs den Erhalt des Bodenhumus. Schließlich dürften danach Humuszehrer in unendlicher Folge angebaut werden. Dies wäre zwar aus ackerbaulicher Sicht sehr un-vernünftig, aber eben nicht unmöglich. Diese Unvernunft kann letztlich nur dann ausgeschlossen werden, wenn...