Neue Methode zur Sortenidentifikation
Schwarzhandel stört den Saatgutmarkt empfindlich. Die STV weist darauf hin, dass der Handel mit nicht zertifiziertem (Senf-) Saatgut zu Saatzwecken wettbewerbsrechtlich verboten und auch nach dem deutschen Sortenschutzgesetz ("SortG") und der Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz ("GemSortV") grundsätzlich nicht erlaubt ist. Eine neue Methode zur Sortenidentifikation unterstützt den Kampf gegen Schwarzhandel.
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