Gruppenhaltung ab Januar 2013 für tragende Sauen Pflicht
Die Gruppenhaltung für tragende Sauen wird am 1. Januar 2013 für alle Betriebe in der EU Pflicht. Das Aktionsbündnis für Schweinehaltung in Baden-Württemberg und das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR) bieten dazu Information und Beratung an (siehe BWagrar 32/2010, Seite 6).
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Die Umstellung des Haltungsverfahrens ist für die Praxis eine tiefgreifende Maßnahme, bei der unterschiedlichste Faktoren berücksichtigt werden müssen. Bevor eine Umstellung angepackt wird, ist die Frage der betrieblichen Weiterentwicklung zu klären. Möchte der Betrieb mit der Sauenhaltung wachsen, so kann es sinnvoll sein, die Umstellung auf Gruppenhaltung mit einer Aufstockung zu verbinden. Dabei sind Lösungen mit optimaler Funktion und Arbeitserledigung gefragt. In Betrieben, in denen die Sauenhaltung als Einkommensquelle noch einige Jahre erhalten bleiben soll, werden möglichst kostengünstige Wege gesucht. Informationsinitiative und Beratungsangebot Scheuen sich Betriebe, die Umstellung auf Gruppenhaltung umzusetzen, so müssen sie...


