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Vogelschutzgebiete bis 1. Februar 2007 nachmelden

Am 1. Dezember hat das „Jedermann“-Verfahren als zweite Beteiligungsmöglichkeit zur Nachmeldung von Vogelschutzgebieten begonnen. Stellungnahmen gegenüber den unteren Naturschutzbehörden sind bis zum 1. Februar 2007 möglich. Bis dahin besteht letzte Gelegenheit, auch als privat Betroffener Stellung zu beziehen, berichtet BWagrar 50/2006 (Seite 10).
Veröffentlicht am
Baden-Württemberg hat zwar 2001 bereits rund 4,9 Prozent der Landesfläche als Vogelschutzgebiete an die EU-Kommission gemeldet. Diese Meldung wies damals jedoch Lücken auf, was die am besten geeigneten Brut- und Zugvogelgebiete betrifft. Die Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Landesbauernverband kritisiert Vorgehensweise der Kommission Der Landesbauernverband (LBV) kritisiert die Vorgehensweise der Kommission. Das Warnsignal einer drohenden Klage sei durchaus im Mitgliedsstaat Deutschland und in Baden-Württemberg angekommen. Um die verlangten gerichtsfesten Ergebnisse auch wirklich zu bekommen, orientiert sich die Abgrenzung der Nachmeldegebiete deshalb jetzt noch mehr am Vorkommen und den...
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