Genprüfungen sind öffentlich und transparent
Die vom Bundessortenamt durchgeführten Anbauprüfungen von gentechnisch veränderten Sorten sind öffentlich und transparent. Das machte der Staatssekretär Gert Lindemann vom Bundeslandwirtschaftsministerium unter Bezug auf anders lautende Behauptungen deutlich.
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Das Amt habe einen klaren gesetzlichen Auftrag zur saatgutrechtlichen Sortenzulassung und nehme diese Aufgabe sehr gewissenhaft war, sagte Lindemann. Gentechnisch veränderte Sorten würden dabei nur geprüft, wenn diese bereits gentechnikrechtlich untersucht/analysiert und ihr Anbau genehmigt seien. Die gentechnikrechtlichen Vorschriften bänden auch das Bundessortenamt bei seiner Prüftätigkeit. Daher melde auch das Sortenamt seine Prüfflächen für das gentechnikrechtliche Standortregister. Es erteile Betroffenen auf schriftliche Anfrage auch Auskunft über Prüfungen vor 2005, als das Standortregister noch nicht existierte. Der Staatssekretär unterstrich, dass die politisch Verantwortlichen des Ministeriums, auch der Vorgängerregierung, stets...