Neue Bauregeln für Schweinehalter
Die im Jahr 2006 veröffentlichte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TNHV) legt die Grundsteine für die Schweinehaltung in Deutschland. Für Neubauten, die nach dem vierten August 2006 genehmigt worden sind, gilt die TNVO in vollem Umfang.
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Für bestehende Betriebe gibt es für einige Punkte Übergangsregelungen bis zum 31.Dezember 2012 oder einen späteren Zeitpunkt. Der Großteil der Übergangsfristen endet jedoch zum Ende des Jahres 2012. Durch diese gesetzlichen Vorschriften werden in den nächsten beiden Jahren etliche Investitionen auf einen großen Teil der deutschen Schweinehalter zukommen.


