Dioxin-Vorfall: QS verschärft Anforderungen
Das QS-System verschärft seine Anforderungen an die Futtermittelwirtschaft. Damit zieht die Wirtschaft im QS-System Konsequenzen aus dem Dioxin-Vorfall. Die von den QS-Fachbeiräten beschlossenen Änderungen sollen unmittelbar umgesetzt werden, teilt die Qualitäts und Sicherheits GmbH jetzt auf ihren Onlineseiten mit. Die Leitfäden für die Futtermittelwirtschaft würden entsprechend ergänzt. Die zusätzlichen Anforderungen im QS-System gelten seit dem 1. März.
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So wird für Futterfette ein spezieller Kontrollplan eingeführt, der besonders Dioxin im Fokus hat. Alle Futtermittelunternehmer müssten die Warenströme für Futtermittel und anderes Material in ihren Produktionsanlagen künftig strikt trennen. Sekundär- und Recyclingfette sowie Sammelfette (Altspeisefette) dürfen im QS-System fortan nicht mehr verarbeitet werden. Mischfette/-öle und Mischfettsäuren dürfen nur in Anlagen be- und verarbeitet werden, in denen ausschließlich Lebens- und Futtermittel hergestellt werden. Stoffe, die nicht für den Lebens- und Futtermittelbereich bestimmt oder tauglich sind, dürfen nicht in denselben Anlagen verarbeitet werden. Innerbetrieblich müssten, so die QS GmbH, sämtliche Informationen zur Rückverfolgbarkeit...


