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"Schwanz-Erlass" unter kritischer Betrachtung

Wie die Westfälischen Nachrichten vor kurzem berichteten, werde im Kreis Steinfurt, wie wahrscheinlich in den meisten Kreisen in Nordrhein-WEstfalen mit vielen Schweinehaltern über den "Schwanz-Erlass" der Landesregierung debattiert. Der Erlass besagt, dass die Schwänze der Schweine nur noch kupiert werden dürfen wenn dies unerlässlich sei.
Veröffentlicht am
Valda - Fotolia.com
Wann das Kupieren unerlässlich sei, sollten nun die Kreis-Veterinäre klären. "Um dieses Kriterium der Unerlässlichkeit haben wir uns angeblich in der Vergangenheit zu wenig gekümmert", zitiert das Internetportal "schweine.net" Kreis-Veterinär Dr. Christoph Brundiers. Von "Unerlässlichkeit" könne jetzt nur noch die Rede sein, wenn ein Landwirt nachweisen könne, dass er sich hat beraten lassen sowie ein Konzept ausgearbeitet und daraus resultierende Maßnahmen umgesetzt habe. So sollten die Tiere ungehinderten Zugang zu ausreichendem Beschäftigungsmaterial haben und dürften nicht zu dicht gehalten werden. Auch müsse das Stallklima gut und die Schadgasbelastung niedrig sein. Erst wenn diese Faktoren verbessert worden seien und die Tiere sich...
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