Niedersächsischer Tierschutzplan: Schwänze kupieren nur in Ausnahmen
Das vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium erstellte Merkblatt "Schwänzekupieren von Ferkeln" beinhaltet Maßnahmen und Verfahrensweisen, die von Tierhalter ergriffen werden sollen, um Schwanzbeißen zu vermeiden. Zudem werden die entsprechenden Mindestanforderungen, die für eine richtlinienkonforme Durchführung des Schwänzekupierens erfüllt sein müssen, erläutert. Das Kupieren der Schwänze bei Schweinen sei nach EU-Recht, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und nationalem Recht nur in Ausnahmen gestattet, zitiert das Internetportal "Tiergesundheit aktuell" Aussagen aus dem niedersächsischen Agrarministerium.
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Im Rahmen des Niedersächsischen Tierschutzplans von Minister Gert Lindemann gehört das strenge Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Schweinen zu den rund 40 geplanten Verbesserungsmaßnahmen in zwölf Tiergruppen.


