Frostschäden: Landtag beschließt Hilfspaket
Am 27. Juli hat der Landtag von Baden-Würtemberg bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts den Weg frei gemacht für ein finanzielles Hilfspaket in Höhe von sieben Millionen Euro. Es ist für Wein- und Obstbaubetriebe bestimmt, die durch die Spätfröste Anfang Mai erhebliche Schäden erlitten haben. Das teilt das Stuttgarter Ministerium für Ländlichen Raum und Verbaucherschutz (MLR) mit.
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„Das Antragsverfahren kann wie geplant Anfang September starten. Die Hilfsmaßnahmen sollen bis Ende 2011 umgesetzt sein“, so Landwirtschaftsminister Alexander Bonde. Wie das MLR erläuternd mitteilt, ist Grundlage für die Hilfe aufgrund Vorgaben der Europäischen Union, dass ein Betrieb einen Ertragsausfall von mindestens 30 Prozent aufweist. Die Mindestauszahlung soll bei 3000 Euro und die Obergrenze bei 50.000 Euro liegen. Mit dem Verfahren werde sichergestellt, dass auch Nebenerwerbslandwirte unterstützt werden können, so das MLR. Mehr zum Thema Landeshilfen in Baden-Würtemberg aufgrund der Frostschäden auf Seite 7 in dieser Ausgabe. red
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