Lindemann: Bei Saisonarbeitskräften praktikable Regelungen durchgesetzt
Für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte habe die Bundesregierung Klarheit geschaffen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Anpassung der Geschäftsanweisungen für die Arbeitsagenturen vorgenommen, mit denen für die Landwirtschaft "eine praktikable Lösung" und damit Planungssicherheit für den Einsatz von Erntehelfern geschaffen werde. Das teilt das BUndesministerium für ERnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 5. April 2007 mit.
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„Wir begrüßen diese in enger Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium getroffene Regelung sehr, denn damit werden die zentralen Forderungen aus der Bilanz des Jahres 2006 vor Beginn der Erntesaison aufgegriffen, sagte Gert Lindemann, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, am 5. April 2007 in Berlin. Keine nochmaligen Vermittlungsbemühungen von Inländern, wenn keine konkreten Erfolgsaussichten bestehen In Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit können zukünftig ohne weitere Vorrangprüfung 90 % ausländische Arbeitskräfte zugelassen werden, wenn keine realistischen Chancen bestehen, mehr als 10 % inländische Saisonarbeitskräfte zu beschäftigen. „Damit haben unsere Landwirte spätestens sechs Wochen vor Erntebeginn Klarheit...