Mehr Schutz bei MKS
Die Bundesregierung will den Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) ausweiten. Nach der Dritten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat, sollen für den Transport von Milch innerhalb eines Sperrbezirks oder Beobachtungsgebiets künftig die gleichen Anforderungen gelten für den Transport von Milch aus diesen Gebieten heraus.
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Beispielsweise müssen Sammelwagen vor Verlassen eines Betriebes gereinigt und desinfiziert werden. Zudem sollen die zuständigen Behörden Jäger anweisen können, von erlegten oder verendeten Wildtieren in einem Sperrbezirk Proben zu entnehmen und der zuständigen Untersuchungseinrichtung zuzuleiten. Daneben soll mit der Neuregelung auch die Schweinepestverordnung angepasst werden. Das bereits bestehende Verbringungsverbot für Schweinefleisch in einem wegen Schweinepestverdacht gesperrten Betrieb soll auf eventuell vorhandenes Fleisch von Wildschweinen ausgedehnt werden. Die zuständige Behörde soll jedoch ein Verbringen von Wildschweinefleisch genehmigen dürfen. Der Agrarausschuss der Länderkammer wird sich aller Voraussicht nach Anfang...


