EEG-Novelle 2012 rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft
Die sogenannte PV-Novelle wurde am 29. Juni 2012 abgeschlossen. Nachdem der Bundesrat am 11. Mai 2012 zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, konnte am 27. Juni 2012 im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden. Dieser Einigung haben der Deutsche Bundestag am 28. Juni 2012 und der Bundesrat am 29. Juni 2012 zugestimmt. Damit kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten.
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Vergütungsklassen und Größenbegrenzungen: Es bleibt bei der Einmalabsenkung der Vergütungssätze. Für Dachanlagen gibt es nun vier Vergütungsklassen: Anlagen bis 10 kW installierte Leistung, bis 40 kW, bis 1 MW und bis 10 MW. Freiflächenanlagen erhalten eine einheitliche Vergütung. Anlagen größer als 10 MW erhalten keine Vergütung mehr. Um eine missbräuchliche Aufsplittung in mehrere 10-MW-Anlagen zu vermeiden, werden Anlagen als eine Anlage gewertet, wenn sie innerhalb von 24 Monaten im Umkreis von 2 km im Gebiet derselben Gemeinde in Betrieb gehen. Die Vergütungssätze werden ab 1. Mai 2012 monatlich um 1 % gegenüber dem jeweiligen Vormonat abgesenkt. Dies entspricht einer jährlichen Absenkung von ca. 11,4 % (Basisdegression), wenn...