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Betriebscheck Schweinemast

Das Beratungsprojekt „Betriebs-Check Schweinemast“ will Mastschweinebetriebe, die ihre Haltung noch nicht an die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung angepasst haben, bei der Entscheidungsfindung und der Entwicklung einer betriebsindividuellen Lösung unterstützen. Es richtet sich an Betriebe im Regierungsbezirk Tübingen und im angrenzenden Landkreis Freudenstadt.

Veröffentlicht am
Seit dem 4. August 2006 gilt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Sie setzt die EU-Richtlinien zur Schweinehaltung in nationales Recht um. Die gesetzlichen Übergangsfristen zur Anpassung der Haltungsbedingungen enden am 31. Dezember 2012. Ab dem 1. Januar 2013 stellt die Nichteinhaltung der baulichen Vorgaben eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Rahmen von Kontrollen geahndet werden. Das betrifft Vorgaben zum Platzangebot oder der nutzbaren Bodenfläche pro Tier, die maximalen Spaltenweiten, die Mindestauftrittsbreite zwischen den Spalten, den Perforationsgrad des Bodens, die Licht- und Luftverhältnisse im Stall und das vorgeschriebene Beschäftigungsmaterial. Unabhängig davon stehen betroffene Betriebsleiter...
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