Nach Beendigung der Spritzsaison Pflanzenschutzmittellager aufräumen
Wenn die Spritzarbeiten beendet sind, ist es ratsam noch vor Beginn des Winters das Spritzmittellager aufzuräumen. Die Behälter mit den noch nicht verbrauchten Pflanzenschutzmitteln müssen sicher, trocken und vor allem frostfrei gelagert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass sie sich unter Frosteinwirkung verändern und nicht mehr wirksam oder nicht mehr anwendbar werden.
Die Mittel sollten im Lager sinnvoll geordnet und übersichtlich zusammengestellt werden. Dabei muss bei jedem Mittel geprüft werden, ob es noch zugelassen ist. Nach dem Ende einer Zulassung besteht eine Aufbrauchfrist von 18 Monaten. Darin enthalten ist eine 6-monatige Abverkaufsfrist. Im Zweifelsfall können beim Händler oder zuständigen Pflanzenschutzdienst die geltenden Fristen nachgefragt werden.
Nach den Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetztes müssen Pflanzenschutzmittel unverzüglich entsorgt werden, wenn deren Zulassung beendet und die Aufbrauchfrist abgelaufen ist. Dabei sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und aufgrund von diesen Gesetzen erlassenen Rechtsverordnungen zu beachten.
Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
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