Pflanzenschutzgeräte vor dem Einsatz prüfen lassen
Alle zwei Jahre müssen Pflanzenschutzgeräte zum sogenannten Spritzen-TÜV. Die Gültigkeit dieser Prüfung ist auf der farbigen Plakette zu ersehen. Für Geräte mit einer grünen Plakette ist die Gültigkeit am 31.12.2012 abgelaufen. Geräte mit einer orangen Plakette müssen in diesem Jahr zur Prüfung vorgeführt werden. Nähere Hinweise zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten, die Vorbereitung der Feldspritze für den Einsatz und die angebotenen Prüftermine bei den anerkannten Prüfwerkstätten stehen in BWagrar Nr. 9/2013 auf Seite 15 - 17.
Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
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