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Nachbauerklärungen für Herbst 2012 / Frühjahr 2013

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) versendet Anfang April die Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2012/Frühjahr 2013. Die Angaben zur Erklärung des Nachbaus sind per Post oder online unter http://www.stv-bonn.de bis zum 14.06.2013 einzureichen.

Veröffentlicht am
Der beigefügte Nachbauratgeber und die Website enthalten neben Informationen zur Nachbauerklärung Wissenswertes über die Pflanzenzüchtung, z. B. dass Hybridsorten nicht nachgebaut werden dürfen oder der Nachbau von Grünschnittroggen zur Begrünung auch gebührenpflichtig ist. Züchtung darf niemals stillstehen, denn die Anforderungen an neue Sorten sind sehr komplex: Resistenzen gegen Schädlinge und Krankheiten, Toleranzen gegen Frost und Trockenheit sind gefragt. Vor allem soll der Ertrag hoch sein. „Die Entwicklung einer Sorte kostet mehrere Millionen Euro. Z-Lizenzgebühren und Nachbaugebühren sind unverzichtbar, damit Züchtungsfortschritt stattfinden und der Landwirt auf Sorten zurückgreifen kann, die auf seine Bedürfnisse angepasst...
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