Anzeigepflicht für Ausläufe geplant
Das Bundesministerium für Landwirtschaft ist bei seinen Plänen für eine stärkere Kontrolle von Schweinehaltungen mit Auslauf zurückgerudert. Bestand das Ressort bislang auf einer Genehmigungspflicht für Auslaufhaltungen, sollen die künftig lediglich angezeigt werden müssen. Das sieht der Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung vor, den das Bundeslandwirtschafts-ministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat, zitiert der Nachrichtendienst AgraEurope jetzt Auszüge.
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