LBV fordert Aussetzung des Vollzugs bei Gewässerrandstreifen
Der LBV-Vorstand fordert die sofortige Aussetzung des Vollzugs bei der Umsetzung der Gewässerrandstreifen. Ungenaue Kartierungen dürften nicht als Entscheidungsgrundlage verwendet werden.
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Der Vorstand des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) hat am 26. Februar 2014 in seiner Zusammenkunft an der Bauernschule in Bad Waldsee eine Resolution zur Umsetzung der Gewässerrandstreifen nach § 29 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg beschlossen. Bauernverband fordert sofortige Aussetzung des Vollzugs Der LBV-Vorstand fordert die sofortige Aussetzung des Vollzugs, um zunächst die konkrete Betroffenheit eindeutig zu klären. Ungenaue Kartierungen dürften nicht ungeprüft als Entscheidungsgrundlage der Behörden verwendet werden. Die LBV-Resolution im Wortlaut Die Resolution des LBV-Vorstands zur 126. Vorstandssitzung am 25. und 26. Februar 2014 in Bad Waldsee im Wortlaut: "Wassergesetz für Baden-Württemberg Hier:...