Arzneimittelgesetz: DBV übt weiter Kritik
Am Dienstag vergangener Woche ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten. Erstmals ab 1. Juli 2014 müssen dann Tierhalter, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zur Mast halten, alle sechs Monate der zuständigen Veterinärbehörde den Antibiotikaeinsatz melden. Derzeit besteht jedoch noch keine Klarheit darüber, wie dies gehen soll, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) jetzt in einer Pressemitteilung mit.
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