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Arzneimittelgesetz: DBV übt weiter Kritik

Am Dienstag vergangener Woche ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten. Erstmals ab 1. Juli 2014 müssen dann Tierhalter, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zur Mast halten, alle sechs Monate der zuständigen Veterinärbehörde den Antibiotikaeinsatz melden. Derzeit besteht jedoch noch keine Klarheit darüber, wie dies gehen soll, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) jetzt in einer Pressemitteilung mit.

Veröffentlicht am
Gerade Geflügelhaltern drohe ein unnötiger und unverhältnismäßiger Aufwand. Für die Berechnung des Durchschnittsbestandes sollen neben der halbjährlichen Bestandsmeldung datumsgenau alle Zu- und Abgänge, demzufolge auch die verendeten Tiere, in die HIT-Datenbank gemeldet werden. Der Berufsstand fordert deshalb eine vollständige Anerkennung des QS-Antibiotikamonitorings mit entsprechendem Datentransfer in die staatliche Datenbank nach Freigabe durch die Landwirte. Unterschiedliche oder gar doppelte Dateneingaben machten laut DBV keinen Sinn. Um die Kritik des Berufsstandes an der Ausgestaltung der staatlichen Antibiotika-Datenbank zum Ausdruck zu bringen, wurde in der vergangenen Woche die Mitmachplattform...
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