Länder wollen einheitliche Anforderungen an Güllebehälter
Aller Voraussicht nach werden die Anforderungen an den Bau und die Unterhaltung von Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehältern (JGS-Anlagen) künftig bundeseinheitlich geregelt.
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Mit überraschend klarer Mehrheit hat sich der Agrarausschuss des Bundesrates in dieser Woche für eine entsprechende Ergänzung der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ausgesprochen, meldet Agra Europe. Ausrüstung mit Leckageerkennungssystemen Sollten die Empfehlungen des Ausschusses Eingang in die Verordnung finden, müssen neue Güllebehälter mit einem Gesamtvolumen von mehr als 25 Kubikmetern künftig generell mit einem Leckageerkennungssystem ausgerüstet sein. Für bestehende Behälter soll diese Verpflichtung im Grundsatz ebenfalls gelten, es sei denn, eine nachträgliche Leckageerkennung ist technisch nicht machbar oder unverhältnismäßig. Sachverständigenprüfung erforderlich...