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Mais

Fungizide nur nach amtlichem Warndienstaufruf einsetzen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat erstmals zwei Fungizide zur Behandlung von Turcicum-Blattdürre (Setosphaeria turcica) im Mais zugelassen. Das Deutsche Maiskomitee e.V. (DMK) weist darauf hin, dass der Einsatz der Fungizide unter anderem nur nach einem Warndienstaufruf der amtlichen Pflanzenschutzdienste erfolgen darf.

Veröffentlicht am
Die Bundesregierung verfolgt mit dem „Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz“ (NAP), basierend auf die EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG, das Ziel, die applizierten Mengen an Pflanzenschutzmitteln unter anderem in der Landwirtschaft weiter zu reduzieren. Die Kultur Mais weist bisher einen niedrigen Behandlungsindex von 1,9 auf. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln beschränkt sich zur Zeit auf eine Anwendung von Herbiziden im frühen Jugendstadium zur Unkrautkontrolle und ggf. einer Behandlung mit Insektiziden in Befallsgebieten des Maiszünslers. Der Einsatz von Fungiziden war nicht möglich, da keine zugelassenen Mittel zur Verfügung standen. Dass DMK weist darauf hin, dass in den meisten Fällen durch...
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