Pflicht für alle Fahrzeuge
Warnwesten für Treckerfahrer
Nach dem Verbandskasten und dem Warndreieck gehört in Deutschland seit dem 1. Juli 2014 nun auch die Warnweste zur vorgeschriebenen Ausrüstung in Fahrzeugen. Das gilt auch für alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind von der Regelung ausgenommen, es wird jedoch geraten, auch in diesen Fahrzeugen eine Warnweste mitzuführen. Verkehrsexperten empfehlen dringend, die Warnweste bei Pannen oder Unfällen zu tragen. Durch das Tragen einer Warnweste werden Fußgänger auf der Fahrbahn von Autofahrern in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen wesentlich besser und früher wahrgenommen. Obwohl vom Gesetzgeber nur eine Weste je Fahrzeug vorgeschrieben ist, wird empfohlen, für jeden Mitfahrer eine im Fahrzeug zu haben. Die Warnweste muss der Norm DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 entsprechen. Warnwesten dieser Norm sind gelb, orange oder rotorange und haben zwei umlaufende, fünf Zentimeter breite reflektierende...