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Nottötung von Ferkeln

Bauernverband: Tierschutzgesetz ist einzuhalten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) distanziert sich von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, die in der ARD gezeigt wurden. "Das Tierschutzgesetz muss eingehalten werden“, erklärt er am 16. Juli 2014.
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Landwirtin praktiziert Öffentlichkeitsarbeit und erklärt bei Filmaufnahmen die Sauenhaltung.
Landwirtin praktiziert Öffentlichkeitsarbeit und erklärt bei Filmaufnahmen die Sauenhaltung.DBV
Der Deutsche Bauernverband (DBV) distanzierte sich von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, die in der am Montag, 14. Juli 2014, ausgestrahlten Sendung in der ARD zur Sauen- und Ferkelhaltung gezeigt wurden. Das Töten von Ferkeln in der dargestellten Form sei auf den Betrieben in keinster Weise die Regel, betont der DBV. Überzählige Tiere kein Grund zum Töten von Ferkeln Laut Tierschutzgesetz dürfen Ferkel nicht ohne „vernünftigen Grund“ getötet werden. Das Vorhandensein überzähliger Ferkel ist kein „vernünftiger Grund“. Allein schon aus ökonomischen Gesichtspunkten werden Sauenhalter keine überzähligen Ferkel töten, betont der Bauernverband. „Nottötungen“ dagegen kommen nur dann in Frage, wenn ein Tier an nicht behebbaren...
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