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Öffentliche Konsultation

Mitmachen: EU befragt Bürger zum Trinkwasser

Eine Beteiligung des Berufsstandes ist erforderlich

Die EU-Kommission zieht eine positive Bilanz bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG und fragt die europäischen Bürger nach dem künftigen Weg in einer öffentlichen Konsultation.

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Amstutz
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Der Synthesebericht zur Qualität des Trinkwassers auf der Grundlage der Prüfung der Berichte der EU-Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2008 bis 2010 gemäß der Richtlinie 98/83/EG bescheinigt die hohe Qualität des Trinkwassers in Europa. Darin betrachtet die EUKommission die Trinkwasserrichtlinie als einen der Erfolge der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Umwelt und Gesundheit.

Große Wasserversorgungsanlagen verzeichneten 2010 in Deutschland eine vollständige Einhaltung der mikrobiologischen Parameter und der Chemikalien. Kleine Anlagen verzeichneten eine etwas niedrigere Einhaltung der erforderlichen Parameter.

EU-Kommission sieht Bedarf für Überarbeitung der Richtlinie
Trotzdem steht Deutschland im europäischen Vergleich noch vorne mit nur 12
kleinen Wasserversorgungsanlagen, die beispielweise 2010 die Nitratwerte überschritten haben. Trotz der eindeutigen hohen Trinkwasserqualität in der EU sieht die Europäische Kommission Bedarf für eine Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie insbesondere in den folgenden Aspekten:

  • Einführung von risikobasierten Betriebskonzepten für kleine sowie große Wasserversorgungsanlagen in den ländlichen Regionen, damit die Trinkwasserqualität in diesen Gebieten verbessert wird;
  • Anpassung der in der Trinkwasserrichtlinie vorgesehenen Überwachung und Analysean den neuesten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen;
  • Aufnahme von neuen wissenschaftlichen Informationen zu chemischen und sonstigen Parametern in die Liste der Trinkwasserparameter;
  • Leichterer Zugang der Öffentlichkeit an aktuelle Informationen im Bereich Trinkwasser;
  • Allgemeine Aktualisierung und Überarbeitung der Umsetzungsfristen und Abweichungsregelungen; Deutschland gehört zu einer kleinen Gruppe von EU-Mitgliedsländern, die einen dritten Abweichungszeitraum von drei Jahren bewilligt bekommen hat, wobei es hauptsächlich um die Parameter Nitrat und Nitrit, Fluorid, Bor, Arsen und Nickel ging.

Öffentliche Konsultation
Die Schlussfolgerungen des Syntheseberichts und die einzelnen Fragen der Konsultation zeigen, dass die EU-Kommission die Trinkwasserrichtlinie neu fassen möchte. Mit der aktuellen Konsultation will die Kommission mögliche Wege zur Verbesserung des Zugangs zu hochwertigem Trinkwasser in der EU erörtern.

Die Konsultation ist direkt an einzelne EUBürger gerichtet. Diese werden gefragt – möglicherweise trotz mangelnder Fachkenntnisse – ob und an welchen Stellen die EU-Trinkwasserrichtlinie Nr. 98/83/EG nachgebessert werden sollte.

Der Deutsche Bauernverband hält allerdings eine Neufassung der Trinkwasserrichtlinie für nicht erforderlich.
Insbesondere ist von einer Erhöhung der Zahl von mikrobiologischen und chemischen Parametern sowie Indikatorparametern abzuraten. Diese Liste entspricht den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und muss deshalb beibehalten werden. Ferner beweist die aktuell hohe Trinkwasserqualität, dass die derzeitigen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen angemessen sind und dass häufigere Kontrollen deshalb nicht notwendig sind.


Die Konsultation läuft bis zum 23. September 2014 und ist auf dieser Webseite auf Deutsch und dauert ca. 15 Minuten http://ec.europa.eu/eusurvey/runner/DWSurvey?surveylanguage=DE.

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