Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Düngeverordnung

Gülleausbringung auf wassergesätttigten Böden

Viele Flächen sind derzeit wassergesättigt. Ob Gülleausbringung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Ein generelles Düngeverbot, wie es die Landeswasserversorgung jüngst ausgesprochen hat, gilt nicht. Darauf weist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) am 21. Oktober 2014 hin.
Veröffentlicht am
Werner-Gnann
Nach § 5 Absatz 5 der Düngeverodnung darf das Aufbringen von Düngemitteln, Boden-hilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat (hierzu gehört auch Gülle) nicht erfolgen, wenn der Boden u.a. wassergesättigt ist. Ein Boden gilt dann als wassergesättigt, wenn der gesamte Porenraum wassergefüllt ist. Dies ist insbesondere daran erkennbar, dass Wasserlachen sichtbar werden oder beim Formen des Bodens Wasser austritt oder die Befahrbarkeit bei frostfreiem Boden nicht gegeben ist. Die Regelung soll vor allem verhindern, dass es zu Abschwemmungen und Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer kommt. Aufgrund der Niederschlägen der vergangenen Tage und Wochen gibt es...
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.