Mit Sicherheit keine Keimschleudern
In den Medien wird immer wieder über die vermeintliche Vermehrung von Krankheitserregern durch Biogasanlagen berichtet. Es folgt die Annahme, dass die Bakterien dann mit den Gärresten auf dem Acker landen. C.A.R.M.E.N. hat dazu Fakten veröffentlicht, die den aktuellen Kenntnisstand zeigen und zur Aufklärung beitragen sollen.
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Im Fokus stehen vor allem Clostridien. Clostridien sind weltweit vorkommende, sich unter Luftabschluss (anaerob) vermehrende, sporenbildende Bakterien, die zu einem großen Teil die Zersetzung von organischem Material bewerkstelligen. Aus diesem Grund sind sie für den Biogasprozess notwendig. Die meisten Clostridien-Arten sind ungefährlich und produzieren keine Gifte. Jedoch gibt es Unterarten die in der Lage sind, Gifte zu bilden. Hierbei bildet C. botulinum das hochwirksamste Gift.
Mehrere umfangreiche Untersuchungen in Biogasanlagen haben gezeigt:
- Sollte C. botulinum etwa über Tierkadaver im Mist in den Biogas-Fermenter gelangen, vermehrt sich dieses Bakterium dort nicht.
- Gegenüber dem Ausgangsprodukt (Wirtschaftsdünger, Pflanzensubstrate) kommt es sogar zur Reduzierung der Krankheitserreger während des Biogasprozesses.
- Der hygienische Status der Gärprodukte wird durch die Vergärung damit deutlich verbessert.
- Schon die Silierung der Substrate führt zu einer Reduzierung der Krankheitserreger.
- Auch die Fähigkeit zur Sporenbildung wird durch den Biogasprozess reduziert.
- Bei Untersuchungen des möglichen Krankheitsbildes „chronischer Botulismus" bei Milchkühen wurde kein Zusammenhang zwischen dem Auftreten chronischer Krankheitsgeschehen in Milchviehbetrieben und dem Vorkommen von C. botulinum sowie der Toxin-Bildung gefunden. Die dort aufgetretenen Krankheitsbilder wurden dem Herdenmanagement zugeordnet (Fütterung, mangelnde Hygiene, Kuh-Komfort, Tierbelegung)
Die Anzahl der Biogasanlagen hat seit dem Jahr 2000 stark zugenommen. Ein paralleler Anstieg von Vergiftungserscheinungen bedingt durch C. botulinum konnte jedoch nicht belegt werden. Das spricht dafür, dass Biogasanlagen keine Gefahr für eine Verbreitung von C. botulinum darstellen. Substrate mit einer höheren Hygieneanforderung wie Speisereste und Bioabfälle dürfen nur in speziell dafür zugelassenen Abfallvergärungsanlagen mit strengen rechtlichen Vorschriften eingesetzt werden.
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