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Futtermittelzusatzstoffe

Höchstgehalte müssen unbedingt eingehalten werden

Die Sicherheit von Futtermitteln von der Gewinnung bis zur Verfütterung zu gewährleisten liegt in der Verantwortung aller beteiligten Wirtschaftskreise. Ziel aller Maßnahmen sei es, so kann man jetzt in einer Pressemitteilung des Agrarministeriums (MLR) und den Regierungspräsidien im Land nachlesen, ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zu erreichen. Die Futtermittelhygiene-Verordnung (VO (EG) Nr. 183/2005), die seit 2006 auch für landwirtschaftliche Betriebe gilt, soll die Erzeugung und Verfütterung sicherer Futtermittel gewährleisten. Diese Anforderungen an die Primärproduktion sind eine Grundvoraussetzung für die Erzeugung sicherer und qualitativ hochwertiger Lebensmittel unter Ausschöpfung des Leistungspotentials der tierischen Erzeugung.
Veröffentlicht am
Landwirte, die Futtermittel erzeugen, müssen seit 2006 als Primärerzeuger registriert sein. Im Rahmen dieser Primärerzeugung können Einzel- oder auch Mischfuttermittel mit Zusatzstoffen, zum Beispiel Mineralfuttermittel, zugekauft, eingemischt und verfüttert werden. Dabei darf der Landwirt nur Futtermittel aus Betrieben verwenden, die nach der Futtermittelhygiene-Verordnung registriert oder zugelassen sind. Für die Einhaltung der weitreichenden Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit des Futtermittels – zu denken ist vor allem an die Vermeidung möglicher Belastungen durch chemische Rückstände oder durch eine unzureichende Hygiene – trägt auch der Landwirt Verantwortung. Futtermittelzusatzstoffe können sehr unterschiedliche Wirkungen im...
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