Meldeformular für Schäden jetzt abrufbar
Schadensmeldeformulare sind seit Beginn dieser Woche im Infodienst Landwirtschaft zum Download eingestellt und sind auch bei den Landratsämtern/Landwirtschaftsbehörden verfügbar.
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Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, landwirtschaftlichen Betrieben, die von den Unwetterereignissen im Zeitraum von 28. Mai bis 10. Juni 2016 betroffen waren, im Rahmen eines Unwetterhilfeprogramms einen finanziellen Teilausgleich zu gewähren.
Nutzcodeliste zum gemeinsamen Antrag
Ausgleichszahlungen werden für Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen und für sonstige Schäden gewährt. Zu den sonstigen Schäden zählen zum Beispiel Flurschäden wie Hangrutschungen oder Schutt- und Geröllanlandungen, Schäden an Vorräten, Gebäuden, Maschinen und Geräten. Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist, dass mindestens 30 Prozent der Jahreserzeugung bezogen auf das einzelne Produktionsverfahren durch das Unwetter vernichtet wurde. Versicherbare Schäden sind vom Hilfsprogramm ausgenommen.
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