Gemeinsamer Antrag 2025 Jetzt die App-Aufträge prüfen
In der App App profil (bw) sind neue Aufträge für Foto-Nachweise von beantragten Kulturarten im Gemeinsamen Antrag 2025 eingestellt. Der Auftrag der Fotonachweise ersetzt die Vor-Ort-Kontrollen.
Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.
In der App App profil (bw) sind neue Aufträge für Foto-Nachweise von beantragten Kulturarten im Gemeinsamen Antrag 2025 eingestellt. Der Auftrag der Fotonachweise ersetzt die Vor-Ort-Kontrollen.
In der App profil (bw) sind ab sofort Aufträge für Foto-Nachweise für die Öko-Regelung (ÖR) 5 und FAKT II B3.2 sowie für den Anbau unter Glas abrufbar.
Gute Nachricht für die Landwirte in Baden-Württemberg. Die Auskunftspflicht im Rahmen der repräsentativen Bodennutzungshaupterhebung entfällt ab diesem Jahr komplett.
Für weniger papierhaften Schriftverkehr und einen schnellen Datentransfer hat das Land Baden-Württemberg die App „profil (bw)“ entwickelt. In einer mehrteiligen Serie erklären wir die grundlegenden Funktionen. Der dritte Teil rückt die Auftragsbearbeitung in den Mittelpunkt.
Für weniger papierhaften Schriftverkehr und einen schnellen Datentransfer hat das Land Baden-Württemberg die App „profil (bw)“ entwickelt. In einer mehrteiligen Serie erklären wir die grundlegenden Funktionen.
Für weniger papierhaften Schriftverkehr und einen schnellen Datentransfer hat das Land Baden-Württemberg die App „profil (bw)“ entwickelt. In einer mehrteiligen Serie erklären wir die grundlegenden Funktionen.
Das Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau ist zum aktuellen Antragsjahr in das Antragsverfahren FIONA und den Gemeinsamen Antrag eingebunden worden.
Die mit der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführten Eco-Schemes scheinen in etwa genauso zu wirken wie zuvor das „Greening“, nämlich nur wenig. Dieses negative Fazit ziehen zumindest BirdLife Europe und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in ihrem aktuellen Bericht mit...
Einen wichtigen Termin für den Kalender im Agrarbüro hat diese Woche das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg bekannt gegeben: Das Antragssystem FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) startet am 10. März 2025 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2025.
Mit der Verkündung der zweiten Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung am 19. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt können alle Änderungen zu den GLÖZ-Standards sowie die Anforderungen der sozialen Konditionalität zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Anfang Dezember starteten in Baden-Württemberg die ersten Auszahlungen zum Gemeinsamen Antrag. 96 Prozent der Anträge auf EU-Direktzahlungen sollen landesweit bis Ende Dezember ausbezahlt sein, heißt es aus dem Ministerium Ländlicher Raum.
Der Antragszeitraum für den neuen FAKT II-Förderantrag und den Antrag auf Förderung Handarbeitsweinbau startet ab dem 16. Dezember und endet am 15. Februar 2025. In diesem Zeitraum können die Förderanträge für das Antragsjahr 2025 über das FIONA-System gestellt werden. Das...
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) gibt zum geforderten Nachweis der Kennarten des Extensiven Grünlandes über die App „profil bw“ ergänzende Hinweise.
Die Antragsstellerinnen und Antragssteller wurden von den unteren Landwirtschaftsbehörden über die App profil (bw) bzw. das Antragstellerpostfach informiert, soweit Nachweise zu den Kennarten zum extensiven Grünland (Ökoregelung ÖR5 und FAKT II B3.2) oder Nachweise zu ,roten‘ Fällen aus der...
Seit Ende August sind die Ergebnisse des Flächenüberwachungssystems in FIONA verfügbar. Änderungen im Gemeinsamen Antrag bei roten oder gelben Ergebnissen sind bis 30. September möglich. Zum Vorgehen gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.
Seit Ende August sind die Ergebnisse des Flächenüberwachungssystems in FIONA verfügbar. Änderungen im Gemeinsamen Antrag bei roten oder gelben Ergebnissen sind bis 30. September möglich. Zum Vorgehen gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.
Ab dem kommenden Jahr soll es mehr Flexibilität beim sogenannten Fruchtwechsel geben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich dazu mit der Europäischen Kommission auf Anpassungen bei der Fruchtfolgeregelung (GLÖZ 7) verständigt.
Das Ministerium Ländlicher Raum ruft dazu auf, die die aktuellen Prüfergebnisse in FIONA in regelmäßigen Abständen zu sichten und bei Bedarf zu bearbeiten. Bis 30. September besteht die Möglichkeit zur Korrektur.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Anträge für 2024 ausgewertet. Demnach wurden die Öko-Regelungen von den Betrieben erheblich stärker in Anspruch genommen als 2023.
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.