Vogelgrippe bei Wildvogel im Landkreis Sigmaringen bestätigt
Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Dienstag (6. Dezember) mitteilt, ist ein erster Fall von Vogelgrippe H5N8 im Landkreis Emmendingen jetzt bestätigt worden. Bei dem toten Tier handelt es sich um eine Reiherente, die in Weisweil gefunden worden ist. Ebenfalls bestätigt wurde der Verdacht auf H5N8 bei einer tot aufgefundenen Reiherente in Krauchenwies (Landkreis Sigmaringen). Nach wie vor sind in Baden-Württemberg aber keine Fälle von H5N8 bei Nutzgeflügel zu verzeichnen.
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Durch die von Minister Hauk im November angeordnete landesweite Stallpflicht und strengen Biosicherheitsmaßnahmen, die auch die Kleinsthaltungen betreffen, sind vor Ort bereits alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet worden. „Unsere Entscheidung, landesweit aufzustallen, ist richtig und notwendig. Ich halte die Geflügelhalter deshalb erneut dringend an, die Stallpflicht und die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten. Wir müssen alles dafür tun, um ein Übergreifen der Krankheit von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände zu verhindern. Das aktuelle Geschehen zeigt, dass sich die Vogelgrippe nach wie vor weiter ausbreitet und wir nun auch außerhalb des Bodenseegebiets damit zu tun haben“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, an diesem Dienstag.
Hintergrundinformationen:
Weitere Informationen zur Vogelgrippe H5N8, die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts und die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
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