Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Blauzungenkrankheit

Schutzschild steht und fällt mit der Impfung

Seit April diesen Jahres können die Halter von Wiederkäuern im Land, ihre Tiere freiwillig gegen das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) impfen lassen. Das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt (STUA) in Aulendorf rät indes zur Impfung der Tiere. Der Grund: Der unverminderte Vormarsch von BTV-8- aus Frankreich und BTV-4-Erregern aus dem Südosten.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Beide Erreger, so das STUA, steuerten gleichzeitig auf Baden-Württemberg zu. Aktuell fänden sich BTV-8-Erreger weniger als 70 Kilometer entfernt vor den Toren Baden-Württembergs. BTV-4-Erreger könnten zudem in Österreich und Norditalien nachgewiesen werden, teilt das STUA jetzt in einer Pressemitteilung mit.

Da eine ausreichende Impfabdeckung den wirksamsten Schutz gegen die Krankheit darstellt, sei die hohe Zahl von bisher über 500.000 geimpften Rindern, Schafen und Ziegen erfreulich. Die bisher erbrachten Leistungen seien, so das STUA, allerdings nur dann von Nutzen, wenn der Impfschutz weiter aufrechterhalten werde. Daran hänge nicht nur die Stabilität des BT-Schutzschildes, sondern auch der Handel, da nur Tiere mit gültigem Impfstatus eine Restriktionszone verlassen dürften.

Aus diesen Gründen sei die Fortführung der BTV-Impfungen, vor allem unter Beachtung von Auffrischungsintervallen, auch 2017 dringend anzuraten. In diesem Zusammenhang sei es ratsam, den Impfstoff baldmöglichst zu bestellen, da ansonsten die rechtzeitige Verfügbarkeit durch den Hersteller nicht gewährleistet werden könne.

Downloads:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.