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Tierseuche

Belgien verliert Blauzungen-frei-Status

Nicht mehr seuchenfrei: Belgien hat am 10. Oktober 2023 seinen Status, frei von der Blauzungenkrankheit zu sein, verloren. Grund ist ein mit dem Serotyp 3 des Blauzungen-Virus infiziertes Schaf in der belgischen Provinz Antwerpen. Das Land galt seit dem 5. Juni 2023 als seuchenfrei.

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Petra Ast
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Die Infektion des Schafes in der nördlichen Provinz Antwerpen sei, so teilt die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT) hierzu aktuell mit, angesichts der Situation in den Niederlanden, wo dieser Serotyp seit September für mehrere hundert Ausbrüche bei Schafen verantwortlich ist, regelrecht erwartbar gewesen.

Der Verlust des Seuchenfreiheitsstatus schränke, so die ADT, den Handel mit für das Blauzungenvirus empfänglichen Tieren, die für andere Mitgliedstaaten bestimmt sind, stark ein. Seit dem 21. April 2021 ist die Verbringung dieser Tiere in andere Mitgliedstaaten nur noch unter den in der delegierten Verordnung (EU) 2020/689 festgelegten Bedingungen möglich.

Da in der EU derzeit kein Impfstoff gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit registriert ist, könnten belgische Wiederkäuer die allgemeinen Vorschriften für die Verbringung von Tieren, die keine Schlachttiere sind, in andere Mitgliedstaaten nicht erfüllen. Die Mitgliedstaaten können die Verbringung dieser Tiere jedoch im Rahmen spezifischer Lockerungen zulassen. Diese Lockerungen sen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich und können auf der Website der Europäischen Kommission eingesehen werden (food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_fr).

Konkret bedeutet dies, dass der freie Handel in andere Mitgliedstaaten nur für Schlachttiere unter den folgenden Bedingungen möglich ist:

  • im Herkunftsbetrieb wurde 30 Tage lang kein Fall von Blauzungenkrankheit gemeldet;
  • die Tiere werden direkt zum Schlachthof in dem Mitgliedstaat transportiert;
  • der Betreiber des Herkunftsbetriebs muss den Schlachthof 48 Stunden im Voraus über die Ankunft der Tiere informieren.

Weitere Informationen zu den in Belgien ergriffenen Maßnahmen gibt es auch auf der Website der AFSCA: www.favv-afsca.be/santeanimale/fievrecatarrhale/mesures.asp

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