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Bundesumweltministerium

TA-Luft soll noch 2017 angepasst werden

Das Bundesumweltministerium (BMUB) möchte die Überarbeitung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) noch vor den Bundestagswahlen im Herbst 2017 abschließen, so geht es aus den Antworten zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor.
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Dazu muss ein straffer Zeitplan eingehalten werden, denn es gibt noch einige Unstimmigkeiten zwischen dem BMUB und dem Landwirtschaftsministerium (BMEL) zu klären. Bereits im Januar kommenden Jahres soll die Ressortabstimmung zwischen den Ministerien starten. Bevor die Novelle der TA-Luft in Kraft treten kann, muss nach der Ressortabstimmung auch noch der Bundesrat zustimmen

Bundesweite Pflicht für Abluftfilter bei großen Ställen

Änderungen in der TA-Luft drohen vor allem bei den Stickstoffausscheidungen, den Ammoniakemissionen und den Abstandsberechnungen für Stallanlagen. Von dem Einsatz von Abluftfilteranlagen verspricht sich das BMUB eine Reduktion des Staub- und Ammoniakausstoßes um 70 Prozent, außerdem sollen messbare Geruchsreduzierungen erreicht werden.

Eine weitere stickstoffreduzierte Fütterung soll zusätzlich eine 20-prozentige Minderung der Ammoniakemissionen erreichen. Weitere Maßnahmen zur Verminderung des Ammoniakausstoßes kommen auf genehmigungspflichte Ställe ab 1.000 Mastschweinen oder 500 Sauen zu. Der Entwurf zur Novellierung der TA Luft sehe jedoch "keine Anforderungen zur Reduktion von Tierplatzzahlen in Tierhaltungsanlagen vor", so das BMUB in seiner Antwort.

Außenklimaställe mit Sonderregelungen

Für den Bau von Außenklimaställen sollen laut Angaben des Umweltministeriums Ausnahmen beim Immissionsschutz möglich sein. So sollen die baulichen und betrieblichen Anforderungen zum Immissionsschutz mit den Erfordernissen einer artgerechten Tierhaltung abgewogen werden. Dadurch will das BMUB die Benachteiligung von Offenställen vermeiden.

Erhebliche Kosten für Filtereinbau

Das BMUB kalkuliert die Kosten der Abluftreinigung bei Schweinmastställen ab 1850 Tieren mit 18 Euro pro Mastplatz und Jahr, für Sauenbetriebe wird mit 22 bis 50 Euro pro Sauenplatz und Jahr.

Das Umweltministerium hält eine finanzielle Unterstützung beim Einbau eines Abluftfilters im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für möglich.
 

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