EuGH-Urteil zu Weinbezeichnungen
Im Streit um die Kennzeichnung seiner Weine mit "Réserve", "Grande Réserve", "Reserve" und "Privat-Reserve" hat der pfälzische Winzer Heinrich Stefan Schneider einen Rückschlag hinnehmen müssen. Zwar stehe es den Weinerzeugern grundsätzlich frei, die Etikettierung ihrer Weine durch "andere Angaben" zu ergänzen; Angaben, die vom Verbraucher mit einem traditionellen Begriff wie "Reserve" verwechselt werden könnten, seien jedoch nicht zulässig, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt.
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Ob diese Gefahr bei "Réserve", "Grande Réserve" und "Privat-Reserve" drohe, müsse das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, das sich in dieser Angelegenheit mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gewandt hatte. Mit Blick auf den Schutzbereich von traditionellen Begriffen räumten die Luxemburger Richter zwar ein, dass diese nur in der eingetragenen Sprache geschützt seien; gleichzeitig stellten sie jedoch klar, dass die Verwendung von Übersetzungen nicht zu Verwechslungen oder zur Irreführung der Weintrinker führen dürfe. Es sei Sache des Bundesverwaltungsgerichts zu entscheiden, ob dies bei der Verwendung der französischen Sprachversion "Réserve" beziehungsweise "Grande Réserve" der Fall sei. "Reserve" ist derzeit nur in der...