Selbsterklärung als Nachweis
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Die Selbsterklärung ist Voraussetzung für den Nachweis, dass die entsprechenden Erzeugnisse (Getreide, Raps, Mais oder Zuckerrüben) als „nachhaltige Biomasse“ zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet bzw. vermarktet werden können.
Mit der Erklärung bestätigt der Erzeuger, dass die flächenbezogenen Angaben bzw. Anforderungen erfüllt werden. Besonders zu beachten ist laut UFOP die Anforderung, dass die Anbaufläche auf der die entsprechende Biomasse produziert wurde bereits zum 1. Januar 2008 Ackerfläche war. Diese datierte Flächennutzung muss im Falle der betrieblichen Prüfung nachgewiesen werden können. Deshalb sollten die hierfür erforderlichen Flächennachweise archiviert werden. Ein Merkblatt hierzu finden Sie hier.
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