Aussaatverbot für gebeiztes Maissaatgut durch Eilverordnung
Wie das Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg mitteilt, zeigen Untersuchungsergebnisse zur Saatgutbeize mit dem Wirkstoff Clothianidin einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Maisaussaat und dem beobachteten Bienensterben in der Rheinebene südlich von Karlsruhe bis in das Markgräfler Land. Bei der Aussaat mit bestimmten pneumatischen Sägeräten (Luftauslass nach oben) wird insektizidbelasteter Saatgutabrieb in die Luft geblasen und gelangt so auf benachbarte Bienentrachtpflanzen. Jetzt ist auch das Ausbringen des Saatgutes per Eilverordnung verboten.
- Veröffentlicht am
Das LTZ Augustenberg veröffentlicht bis auf Weiteres seine Untersuchungsergebnisse zum Bienensterben auf seiner Homepage (www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/menu/1190920/index.html). Als Reaktion auf die Entwicklung hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BVL) mit sofortiger Wirkung die Zulassung als Beizmittel für Raps und Mais auf unbestimmte Zeit angeordnet. Damit sind weitere Einfuhren, das weitere Inverkehrbringen sowie die weitere Anwendung der betroffenen Pflanzenschutzmittel ausgeschlossen. Die Aussaat des gebeizten Saatgutes wird davon nicht erfasst. Allerdings hat das BVL eine auf sechs Monate befristete Eilverordnung erlassen. Im Rahmen der Verordnung wird die Aussaat von Maissaatgut,...