Tierarztpraxen und -kliniken als systemrelevant eingestuft
Das dem Bundesverband der Praktizierenden Tierärzte (bpt) seit Freitag, 27. März 2020 vorliegende Antwortschreiben von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner macht es laut Angaben des Verbandes amtlich: Die bei Nutztieren und für die veterinärmedizinische Grund- beziehungsweise Notfallversorgung von Heimtieren tätigen Tierärzte, Fachangestellten und Tierpfleger sind als systemrelevant eingestuft worden.
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Über das Bundesministerium für Gesundheit seien die obersten Landesgesundheitsbehörden über diese Entscheidung unterrichtet worden, damit dieser Hinweis auch die operativ tätigen Gesundheitsämter erreiche.
„Ich bin sehr froh darüber, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium unserer Forderung, die tierärztliche Infrastruktur in Zeiten der Pandemie aufrechtzuerhalten, gefolgt ist und damit sowohl Nutztiere wie auch Kleintiere weiterhin medizinisch versorgt werden können. Unsere intensiven Bemühungen für Tiergesundheit und Tierschutz haben sich gelohnt“, erklärt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.
Die mittlerweile veröffentlichten Ausführungsbestimmungen der Bundesländer orientierten sich dabei in den meisten Fällen an dieser in der Bundesregierung offiziell abgestimmten und vom bpt durchgesetzten Entscheidung.
Unabhängig von der Entscheidung des Bundeslandwirtschaftsministerium habe auch die EU-Kommission die Tiermedizin als systemrelevant eingestuft. Mit ihrer Mitteilung vom 23. März 2020 zum freien Warenverkehr sei die Produktion und Verteilung tiermedizinischer Arzneimittel 25 ausdrücklich benannt und damit in die Leitlinie der Kommission C(2020) aufgenommen worden.
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