Tierschutzbund kritisiert Vion und Müller-Fleisch
Der Deutsche Tierschutzbund übt Kritik an Vion und Müller-Fleisch und fordert die Branche auf, Fleisch von immunokastrierten Tieren als gleichwertig anzunehmen und zu bezahlen. Ein Abzug auf den Fleischpreis, wie von Müller-Fleisch angekündigt, sei in keiner Weise gerechtfertigt.
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Nur wenn die nachgelagerte Branche das Fleisch sicher abnähme und fair bezahle, stünden den Landwirten alle tierschutzgerechten Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration wirklich offen. Der sogenannte „Vierte Weg“, die Kastration mit Lokalanästhesie, darf aus Sicht der Tierschützer dagegen keine Alternative sein. Die von Vion geforderte Methode müsse als tierschutz- und gesetzeswidrig eingestuft werden, da sie die geforderte Schmerzausschaltung bei der Kastration der Ferkel nicht sicherstelle.
Schlachtbetriebe sollen sich positionieren
„Ab dem 1. Januar 2021 gilt das Verbot der betäubungslosen Kastration. Wenn sich Unternehmen wie Vion und Müller-Fleisch in dieser entscheidenden Phase so kurz vor Fristende negativ zu den tierschutzgerechten Alternativen Ebermast und Immunokastration äußern, Abzüge für Schlachttiere ankündigen oder sich für eine tierschutz- und gesetzeswidrige Methode aussprechen, ist dies erschreckend und absolut kontraproduktiv“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Landwirte, die im Sinne des Tierschutzes handeln, brauchen jetzt eine klare Positionierung der Schlachtunternehmen und eine faire Bezahlung – keine weiteren Unsicherheiten.“
Vion-Manager Dr. Heinz Schweer hatte in einem aktuellen Interview gefordert, die Lokalanästhesie bei der Kastration zuzulassen, unter anderem, weil viele Kunden Eber- sowie Improvac-Fleisch aufgrund der „spezifischen Eigenschaften“ ablehnten. „Dass es bei Eberfleisch noch gewisse Schwierigkeiten in der Verarbeitung geben kann, ist teils verständlich. Die Vorbehalte gegenüber dem Fleisch immunokastrierter Tiere sind aber unbegründet. Hier fehlt es einfach am Willen die vermarktungstechnischen Hürden weiter abzubauen“, meint Dr. Miriam Goldschalt, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund.
Kritik üben die Tierschützer auch an Müller-Fleisch, da der Konzern kürzlich bekannt gab, den Erzeugern für das Fleisch von Ebern und Immunokastraten jeweils sechs Cent pro Kilogramm abzuziehen. „Die mit Improvac geimpften Tiere sind keine vollständig intakten Eber und ihre Schlachtkörper ähneln je nach Impftermin denen von Kastraten. Die Ausbildung des Ebergeruchs wird bei korrekter Anwendung der Impfung wirksam verhindert. Die Qualität muss also entsprechend bezahlt werden; Abzüge sind nach wissenschaftlichen Stand und aufgrund der Praxiserfahrungen nicht gerechtfertigt. In anderen Ländern gibt es sogar einen Zuschlag für immunokastrierte Tiere. Aus Tierschutzsicht wäre eher eine Prämie angebracht als ein Abzug“, so Dr. Goldschalt.
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