Niedrigere Preise für Jungeber ab 2021
Mit Blick auf das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration hat die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) vor kurzem eine Anpassung der Ferkelnotierung ab 2021 beschlossen. In Zukunft, so die Erzeugergemeinschaft, solle ein Zuschlag von zwei Euro pro Ferkel bei Kastration ausgewiesen werden. Das Schlachtunternehmen Müller-Fleisch hat darauf reagiert und seine Jungeberlieferanten in einem Schreiben informiert, dass es zum Jahreswechsel seine Jungebermaske anpassen werde. Die bisherigen Kostenbelastungen bei Eberferkeln könnten unter den geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr getragen werden. Darüber berichtet die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) jetzt auf ihrer Website.
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Für die ISN setzt das Schlachtunternehmen damit "auf das falsche Signal zur Unzeit". Statt alle Wege offen zu halten, werde ein weiterer Weg abgestraft. Wer kastrierte Schweine wolle, müsse auch die Kosten dafür tragen, mahnt die Interessensorganisation an. Ansonsten würden Verantwortung und Kosten allein auf die Ferkelerzeuger abgewälzt.
In einer Ende März veröffentlichten Pressemeldung hatte die VEZG bekannt gegeben, dass sie sowie der Fachbeirat der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Anpassung der Ferkelpreis-notierung nach dem Ende der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2021 beschlossen haben. Gesetzeskonform kastrierte Ferkelpartien deutscher Herkunft im ausgeglichenen biologischen Geschlechtsverhältnis sollen dann einen Zuschlag von zwei Euro pro Tier erhalten.
Müller-Fleisch passt Jungebermaske am Schlachthof Ulm an
Nun habe Müller-Fleisch in der vergangenen Woche in einem Schreiben seine Jungeberlieferanten darüber informiert, dass sich das Unternehmen wegen dieser geänderten Rahmenbedingungen gezwungen sehe, die Abrechnung der vertraglich gebundenen Jungeber ab dem Jahreswechsel am Schlachthof Ulm (SFZ, Ulmer Fleisch, Müller Fleisch) anzupassen. Das sei damit zu begründen, dass die bisherigen Kostenbelastungen/ Wertminderungen in Form von Risikoübernahme für geruchlich belastete Schlachtkörper, Detektionsaufwand, eingeschränkte Vermarktung und schlechtere Fleischausbeute dann so nicht mehr getragen werden könnten.
Die vertraglich gebundenen Jungeber und Improvac-Eber würden ab 1. Januar 2021 über die normale Mastschweineabrechnungsmaske mit einem Abschlag von zum jetzigen Stand 0,06 Euro pro Kilogramm abgerechnet, zitiert die ISN aus dem Schreiben an die Ebermäster. Weiter heiße es in dem Brief, dass Regional- und Haltungszuschläge in der dann vereinbarten Höhe weiterbezahlt würden und man selbstverständlich weiter zu seinen vertraglichen Abnahmeverpflichtungen stehe. Neue Jungeberverträge könnten allerdings nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Schweineeinkauf abgeschlossen werden.
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