Fleischindustrie: Aus für Werkverträge
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Im Detail sind folgende Maßnahmen im Gesetz vorgesehen, das Eckpunkte des Kabinetts zur Fleischindustrie vom 20. Mai 2020 verwirklicht:
- Es wird verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie einzusetzen. Der Schlachthofbetreiber ist für alle Arbeitnehmer in seinem Kerngeschäft zuständig. Dies gilt für Werkverträge ab dem 1. Januar 2021, für Leiharbeit ab dem 1. April 2021. Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen.
- Es werden für die Bundesländer einheitliche verbindliche Kontrollquoten gelten und es soll Schwerpunktkontrollen in Risikobranchen geben. Durchgeführt werden die Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden.
- Für die Unterbringung der Beschäftigten gelten Mindeststandards, auch außerhalb des Betriebsgeländes.
- Arbeitgeber werden verpflichtet, die zuständigen Behörden über Wohn- und Einsatzort aller Arbeitskräfte zu informieren. So werden effektivere Kontrollen möglich.
- Um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften der Beschäftigten wirksam zu überprüfen, gilt eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung in der Fleischindustrie.
- Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen künftig höhere Bußgelder. Der entsprechende Rahmen wird von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt.
- Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gebildet werden, um u.a. Regeln und Erkenntnisse zu ermitteln, wie die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden können.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner zeigt sich zufrieden mit dem Gesetz. Ausgenommen von dem Verbot sind Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten. "Damit stärken wir das regionale Fleischerhandwerk – das halte ich für wichtig und nötig." Gut und richtig sei zudem, dass auch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder durch eine Mindestbesichtigungsquote stärker in die Pflicht genommen werden.
Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) ist erschüttert, mit welcher wirtschaftsfeindlichen Ideologie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit seinem Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes die im deutschen Rechtsstaat geltenden ökonomischen und juristischen Grundlagen komplett über Bord geworfen hat. "Die Bundesregierung nimmt in nie dagewesener Art und Weise einer einzelnen Branche rechtsstaatlich zugesicherte, marktwirtschaftliche Grundprinzipien weg", so Ripke.








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