Erneut ein Geflügelbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern betroffen
In einem Legehennenbetrieb bei Neubukow (Landkreis Rostock) ist das Geflügelpestvirus H5N8 festgestellt worden. Amtsveterinäre des Landkreises Rostock und die Tierärztin des Betriebes hatten dort Proben entnommen, nachdem der Geflügelhalter in den zurückliegenden Tagen Krankheitssymptome bei den Tieren, Legedepression und schließlich hohe Tierverluste beobachtet hatte.
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Der Agrarminister in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, appelliert deshalb an die Geflügelhalter im Land, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen: „Leider ist eingetreten, was wir seit Wochen befürchten: Wir haben es mit einem aktiven Seuchengeschehen im ganzen Land zu tun. Vier von sechs Landkreisen sind inzwischen von der Geflügelpest betroffen. Auch in diesem Fall sind die getroffenen Maßnahmen eng mit uns abgestimmt. In der kommenden Woche werde ich mich mit den Landräten über das weitere Vorgehen beraten. Bis dahin rate ich den Geflügelhaltern, alles zu tun, um ihre Bestände zu schützen. Wo es möglich ist, sollte das Geflügel aufgestallt werden. Zur Schlachtung anstehendes Geflügel sollte geschlachtet werden, bevor die Tierseuche eine Vermarktung unmöglich macht. Dass die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin hoch zu halten sind, versteht sich von selbst.“
Rund um den Betrieb mit ursprünglich 3000 Tieren sind ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet verfügt worden, in denen strenge Regeln für Geflügelhalter und die Geflügelverarbeitung gelten.
„Der Landkreis Rostock und das Landwirtschaftsministerium stehen im engen Austausch wegen des Geflügelpestausbruchs. Wir werden die Situation hier zunächst mit lokalen Maßnahmen bekämpfen. In der kommenden Woche werden der Landwirtschaftsminister, meine Landratskollegen und –kolleginnen und ich gemeinsam über das weitere, landesweite Vorgehen beraten“, erklärte Landrat Sebastian Constien. „In jedem Fall sind schon jetzt alle Geflügelhalter zu Vorsicht und besonderer Wachsamkeit aufgerufen. Alle Geflügelbestände müssen dem Veterinäramt gemeldet sein, Stallhygiene und Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln haben jetzt Priorität“, fügte er hinzu.
Der Sperrbezirk umfasst die Stadt Neubukow mit den Ortsteilen Buschmühlen, Malpendorf, Neubukow, Spriehusen, Steinbrink, die Gemeinde Biendorf mit den Ortsteilen Jörnstorf Dorf, Jörnstorf Hof, Lehnenhof sowie die Stadt Rerik mit den Ortsteilen Russow, Russow Ausbau.
Im Sperrbezirk ist sämtliches Geflügel aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten. Alle Bestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygienevorschriften.
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