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Update Geflügelpest

Dritter Fall bei einem Betrieb in Schleswig-Holstein

Die Zahl der betroffenen Geflügelhöfe in Schleswig-Holstein steigt weiter: Am Dienstag, 17. November wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in einer zweiten Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland der Nachweis der Geflügelpest des Subtyps H5N8 bestätigt. Bei dem aktuellen Fall handelt es sich um den insgesamt dritten Geflügelpestausbruch bei Hausgeflügel, in Nordfriesland war die Geflügelpest zuvor  auf einer Hallig festgestellt worden.

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Karsten Paulick/www.pixabay.de
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In dem aktuell betroffenen Betrieb werden an verschiedenen Standorten über 1000 Enten, Gänse und Masthähnchen gehalten. In der Haltung wurden Maßnahmen gemäß der Geflügelpest-Verordnung eingeleitet. Um den Ausbruchsbetrieb müssen demzufolge Restriktionszonen eingerichtet werden, die aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel.

Der Kreis Nordfriesland ist seit Beginn des Geflügelpestgeschehens Ende Oktober der am stärksten betroffene Kreis in Schleswig-Holstein. Von den knapp 6000 verendeten Wildvögeln, die der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz entlang der Westküste gezählt hat, wurden über 5000 im Kreis Nordfriesland aufgefunden.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung bereits zum Herbstbeginn nochmals verstärkt.

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