Veterinäramt Alb-Donau beschlagnahmt Rinder und Kälber
Der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärangelegenheit beschlagnahmte am Dienstag dieser Woche (8. März 2022) in einem Ehinger Betrieb 15 Rinder und Kälber. Der Betrieb, so das Veterinäramt in einer Pressemitteilung, sei schon längere Zeit durch Mängel im Hinblick auf die artgerechte Haltung der Tiere sowie Unzulänglichkeiten in der Betriebsführung bekannt gewesen und sei engmaschig kontrolliert worden. Trotz der regelmäßigen Kontrollen durch das Veterinäramt hätten sich die Zustände dennoch zunehmend verschlechtert.
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Das Tierwohl habe im Alb-Donau-Kreis allerhöchste Bedeutung. Der Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten führt deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten regelmäßig Kontrollen durch, um eventuelle Verstöße gegen den Tierschutz aufdecken und ahnden zu können. Die Verantwortung für die Tierhaltung liege, so die Behörde, grundsätzlich beim Tierhalter. Er müsse dafür sorgen, dass seine Tiere nach den gesetzlichen Regeln gehalten und versorgt werden. Die Beschlagnahme von Tieren zähle zu den schärfsten Maßnahmen der Veterinärverwaltung.
Bei der gestrigen Kontrolle fanden die Amtstierärzte teils stark vernachlässigte und unterversorgte Tiere sowie stark verschmutzte und teils zu beengte Verhältnisse in den Ställen vor. Da eine tierschutz- sowie tierseuchenrechtlich konforme Haltung des Bestandes nicht mehr sichergestellt war, war die sofortige Beschlagnahmung eines Teils dieser Tiere erforderlich. In einer mehrstündigen gemeinsamen Aktion von Veterinäramt und weiteren Behörden sowie eines Viehhändlers konnten die 15 Rinder sicher verladen werden. Die Tiere werden nun weiter vermarktet.
Die Einziehung der 15 Rinder diene dem Ziel, die Tiere vor weiteren Schmerzen, Leiden oder Schäden durch tierschutzwidrige Zustände zu bewahren. Das Veterinäramt begleitet den Betrieb weiterhin engmaschig, damit dauerhaft tiergerechte Haltungsumstände gewährleistet seien.
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